Gender als verbindliches Kriterium

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Gendergerechtigkeit muss als verbindliches Kriterium in Vergabeverfahren, Wettbewerbsauslobungen sowie Vorprüfungen verankert werden. Planungsbüros haben dadurch nur dann eine Chance auf eine Beauftragung, wenn sie die Berücksichtigung dieser Aspekte nachweisen können.

Analog dazu, dass junge oder kleine Büros in Bewertungsmatrizen teilweise Bonuspunkte erhalten, müssen auch frauengeführte Planungsbüros bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärker gewichtet werden, um Diversität sowie vielfältige Perspektiven im Planungsprozess zu fördern.

Zusätzlich muss es eine Zertifizierung hinsichtlich Genderaspekten in Genehmigungsverfahren geben. Vergleichbar mit bestehenden Zertifizierungen im Bereich der Barrierefreiheit.

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